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Alt 25.01.2010, 14:00   #1 (permalink)
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Standard Islamkritik: Wo soll das hinführen?

Zitat:
Zitat von bakunicus Beitrag anzeigen
welcher begriff ist denn dann für eine massenhafte ausweisung von anhängern einer glaubensrichtung angemessen ?
Ich weiche jetzt etwas vom Thema ab und frage mich generell (es geht jetzt nicht um den Fall sondern um die generelle Frage) wieso sollte der Staat NICHT die Erlaubnis haben Leute die KEINEN Pass des Staates besitzen einfach auszuweisen (ohne Gründe) ?
Ich denke das gehört einfach zum Recht derer die dort wohnen (und Staatsbürger sind), das mit demokratischer Abstimmung zu beschliessen.

Ich will das nur mal präzisieren, für mich ist ein Aufenthalt in irgendeinem Staat kein (Menschen)RECHT sondern solange ich kein Staatsbürger bin, ein entgegenkommen, das mir jederzeit entzogen werden kann aus welchen Gründen auch immer.
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Weißer Krieger wandert durch die Welt auf der Scuhe nach den Wegen den geraden nicht den krummen, er sucht und sucht und wird doch nie finden, die Pfade die verborgenen ins Land der Unsterblichen nach Valinor.
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Alt 25.01.2010, 14:06   #2 (permalink)
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Standard bei allem respekt ...

Zitat:
Zitat von Acaloth Beitrag anzeigen
Ich weiche jetzt etwas vom Thema ab und frage mich generell (es geht jetzt nicht um den Fall sondern um die generelle Frage) wieso sollte der Staat NICHT die Erlaubnis haben Leute die KEINEN Pass des Staates besitzen einfach auszuweisen (ohne Gründe) ?
Ich denke das gehört einfach zum Recht derer die dort wohnen (und Staatsbürger sind), das mit demokratischer Abstimmung zu beschliessen.

Ich will das nur mal präzisieren, für mich ist ein Aufenthalt in irgendeinem Staat kein (Menschen)RECHT sondern solange ich kein Staatsbürger bin, ein entgegenkommen, das mir jederzeit entzogen werden kann aus welchen Gründen auch immer.
... aber auch gäste muß man höflich behandeln.
wir deutsche arbeiten und machen urlaub in der ganzen welt, auch in islamischen ländern.

und wie schon gesagt ist das problem dann nicht gelöst, weil es 2 mio. muslime mit deutschem pass gibt.
denen kann man die staatsbürgerschaft nicht entziehen.

bakunicus
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Alt 25.01.2010, 14:07   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von bakunicus Beitrag anzeigen
mag sein, dass so ein eindruck entsteht wenn es großen wirbel gibt bei themen wie die mohammed-karikaturen, die fatwa gegen rushdie oder dem mord an theo van gogh.

ja an dieser stelle ist von uns große zivilcourage gefordert, aber eine existenzielle bedrohung unserer trennung von staat und religion ist auch langfristig nicht ernsthaft zu befürchten.
Ich frage mich nur immer wieder, wo die Staaten, die sich so echauffierten über die Mohammed-Karikaturen bleiben, als das Attentat auf den zeichner verübt werden sollte.
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Alt 25.01.2010, 14:08   #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von bakunicus Beitrag anzeigen
welcher begriff ist denn dann für eine massenhafte ausweisung von anhängern einer glaubensrichtung angemessen ?

bakunicus
Ausweisung natürlich, so wie Sie's jetzt nennen. Oder nennen Sie sonst auch einen Blechkuchen Kirschtorte ??
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Sobald man mir eine Dummheit nachgewiesen hat, setze ich schnell eine andere an ihre Stelle.

Voltaire
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Kojo no Tsuki (25.01.2010)
Alt 25.01.2010, 14:10   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von bakunicus Beitrag anzeigen
... aber auch gäste muß man höflich behandeln.
wir deutsche arbeiten und machen urlaub in der ganzen welt, auch in islamischen ländern.

und wie schon gesagt ist das problem dann nicht gelöst, weil es 2 mio. muslime mit deutschem pass gibt.
denen kann man die staatsbürgerschaft nicht entziehen.

bakunicus
Ich hab auch gesagt (sogar extra dazugeschrieben) das ich einen Exkurs ins generelle mache.
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Alt 25.01.2010, 14:12   #6 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Acaloth Beitrag anzeigen
Ich weiche jetzt etwas vom Thema ab und frage mich generell (es geht jetzt nicht um den Fall sondern um die generelle Frage) wieso sollte der Staat NICHT die Erlaubnis haben Leute die KEINEN Pass des Staates besitzen einfach auszuweisen (ohne Gründe) ?
Ich denke das gehört einfach zum Recht derer die dort wohnen (und Staatsbürger sind), das mit demokratischer Abstimmung zu beschliessen.
In keinem Rechtsstaat kann man so etwas einfach so beschließen. Man würde die Menschen ohne deutschen Pass zu Individuen zweiter Klasse deklassieren. So ein einfaches Recht gab es vielleicht in der NS-Zeit aber wenn man sich die Charta der Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat, wenn man sich an das Grundgesetz hält, dann ist sowas nicht möglich.

Zitat:
Ich will das nur mal präzisieren, für mich ist ein Aufenthalt in irgendeinem Staat kein (Menschen)RECHT sondern solange ich kein Staatsbürger bin, ein entgegenkommen, das mir jederzeit entzogen werden kann aus welchen Gründen auch immer.
Das ist eben das Problem. Es ist sehr wohl ein MenschenRECHT. Das was du da so gerne haben willst ist nichts anderes als eine Deportation. Und ich dachte bisher dass die meisten europäischen Staaten solche Methoden hinter sich gelassen haben.

Moderated Message:

Bevor das hier noch mehr Offtopic wird, bitte ich dich einen neuen Thread zu eröffnen falls du das Thema diskutieren willst.
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Alt 25.01.2010, 14:17   #7 (permalink)
gibi eserim
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Zitat:
Zitat von bakunicus Beitrag anzeigen
und wie schon gesagt ist das problem dann nicht gelöst, weil es 2 mio. muslime mit deutschem pass gibt.
denen kann man die staatsbürgerschaft nicht entziehen.

bakunicus
Wieso wenn man sich das Recht nimmt Leute regelrecht deportieren zu wollen, dann wird mit derselben Logik auch der Entzug der Staatsbürgerschaft möglich sein.
So quasi, wer Moslem ist hat keinen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, allen Muslimen wird deshalb rückwirkend diese wieder aberkannt oder so.

Man kann vieles, ob man sich dann aber nicht zurückentwickelt bis hin in die Steinzeit ist die andere Frage. :)
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Alt 25.01.2010, 14:18   #8 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Fırtına Beitrag anzeigen
In keinem Rechtsstaat kann man so etwas einfach so beschließen. Man würde die Menschen ohne deutschen Pass zu Individuen zweiter Klasse deklassieren. So ein einfaches Recht gab es vielleicht in der NS-Zeit aber wenn man sich die Charta der Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat, wenn man sich an das Grundgesetz hält, dann ist sowas nicht möglich.
und wieso soll es nicht möglich sein ?
Ich kann aus meinem Haus auch Gäste rauswerfen wenn ich sie nicht da haben will.
und ja, man könnte mit fug und recht sagen, das Menschen die nicht Bürger eines Staates sind, dort Menschen zweiter Klasse sind.
(Ich begebe mich einfahc mal auf die Argumentationslinie zwecks Planspiel)
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Alt 25.01.2010, 14:19   #9 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Acaloth Beitrag anzeigen
Ich weiche jetzt etwas vom Thema ab und frage mich generell (es geht jetzt nicht um den Fall sondern um die generelle Frage) wieso sollte der Staat NICHT die Erlaubnis haben Leute die KEINEN Pass des Staates besitzen einfach auszuweisen (ohne Gründe) ?
Ich denke das gehört einfach zum Recht derer die dort wohnen (und Staatsbürger sind), das mit demokratischer Abstimmung zu beschliessen.

Ich will das nur mal präzisieren, für mich ist ein Aufenthalt in irgendeinem Staat kein (Menschen)RECHT sondern solange ich kein Staatsbürger bin, ein entgegenkommen, das mir jederzeit entzogen werden kann aus welchen Gründen auch immer.
Warum sollte die Aufenthaltsgenehmigung vieler Ausländer ohne eine nachvollziehbare und verständliche Begründung entzogen werden?
Was unterscheidet Sie zwischen einem Türken, der - wie in Ihrem Fall - auch in Österreich geboren ist? Die schwarzen Haare, die braunen Augen oder doch die Religion?



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Cada um de nós é vários, é muitos, é uma prolixidade de si mesmos. Por isso aquele que despreza o ambiente não é o mesmo que dele se alegra ou padece. Na vasta colónia do nosso ser há gente de muitas espécies, pensando e sentindo diferentemente.
-Fernando Pessoa, 30.12.1932
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Alt 25.01.2010, 14:21   #10 (permalink)
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Standard auch wenn ...

Zitat:
Zitat von koboldblau Beitrag anzeigen
Ausweisung natürlich, so wie Sie's jetzt nennen. Oder nennen Sie sonst auch einen Blechkuchen Kirschtorte ??
der beiklang dir nicht passt :

[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

Deportation ([Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] deportare „wegbringen“, „fortschaffen“) bezeichnet eine [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Anordnung, die sich auf das geltende Strafrecht der jeweiligen Länder bezieht. Von Deportation spricht man, wenn eine staatliche Verbringung von Menschen in andere Gebiete erfolgt, die auf Grund regionaler Gesetze für den Antritt von Strafmaßnahmen, zwangsweiser Unterdrückung von politischen Gegnern oder Isolierung von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Minderheiten ausgesprochen wurde. Die Deportation ist mit Teil- oder Totalverlusten von gesetzlichen Rechten der Deportierten verbunden.


ist der begriff korrekt gewählt, und nicht im geringsten neurotisch.


bakunicus
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schlabund (25.01.2010)
Alt 25.01.2010, 14:22   #11 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Buak Beitrag anzeigen
Warum sollte die Aufenthaltsgenehmigung vieler Ausländer ohne eine nachvollziehbare und verständliche Begründung entzogen werden?
Was unterscheidet Sie zwischen einem Türken, der - wie in Ihrem Fall - auch in Österreich geboren ist? Die schwarzen Haare, die braunen Augen oder doch die Religion?



Buak
Es ist eine generelle Frage keine Frage meiner Überzeugung, sondern mehr oder wenigerein Planspiel was ihr da antworten würdet.
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Alt 25.01.2010, 14:34   #12 (permalink)
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Standard un charta

Zitat:
Zitat von Acaloth Beitrag anzeigen
Es ist eine generelle Frage keine Frage meiner Überzeugung, sondern mehr oder wenigerein Planspiel was ihr da antworten würdet.
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] :

Rechtlichen Schutz gegen Deportationen bietet in Friedenszeiten die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (Artikel 9 und 12), in Kriegszeiten der Artikel 49 des [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] vom 12. August 1949. Grundsätzlich ist zwischen der Deportation von Einzelpersonen und Personengruppen zu unterscheiden.
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Alt 25.01.2010, 14:40   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Acaloth Beitrag anzeigen
Es ist eine generelle Frage keine Frage meiner Überzeugung, sondern mehr oder wenigerein Planspiel was ihr da antworten würdet.

Solche generellen Fragen und Fragen, die "nicht Ihrer Überzeugung entstammen" oder Ähnliches, sind bei Ihnen offenkundig häufiger anzutreffen.

Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben, denn mittlerweile müsste das auch im letzten Bergdorf im hintersten Tirol angekommen sein, aber Deutschland ist heute eine Demokratie, die sich humanistischen Werten verpflichtet fühlt. Wir leben hier nicht in einem Willkürstaat. Ohne eine rechtlich korrekte Beründung kann hier keiner ausgwiesen werden, oder noch kürzer:

Menschenrecht(e).




Buak
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Fırtına (25.01.2010)
Alt 25.01.2010, 14:42   #14 (permalink)
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Standard abschiebung

Zitat:
Zitat von Acaloth Beitrag anzeigen
Es ist eine generelle Frage keine Frage meiner Überzeugung, sondern mehr oder wenigerein Planspiel was ihr da antworten würdet.
um es noch mal anders zu sagen :

im einzelfall straftäter oder radikal-islame wie den kalifen von köln auszuweisen, das ist in dem von dir vorgegebenen sinne rechtlich und sicher auch moralisch völlig in ordnung.

die ausweisung aller muslime, nur weil sie islamischen glaubens sind, das hat sicher eine ganz andere qualität, und ist sicher auch vom GG untersagt.

auch gäste genießen den vollen schutz unserer verfassung.

bakunicus
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Alt 25.01.2010, 14:42   #15 (permalink)
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Standard Überall Deportierte

Nur kurz zu diesem ganzen OT:
Zitat:
Zitat von Buak Beitrag anzeigen
Warum sollte die Aufenthaltsgenehmigung vieler Ausländer ohne eine nachvollziehbare und verständliche Begründung entzogen werden?
Zitat:
Zitat von Acaloth Beitrag anzeigen
und wieso soll es nicht möglich sein ?
Zitat:
Zitat von bakunicus Beitrag anzeigen
der beiklang dir nicht passt :

[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Ausländer kann man selbstverständlich nach den geltenen Gesetzen ausweisen. Diese sehen ganz klare Begründungen vor. Religion gehört nicht dazu.
Deutsche Staatsbürger können natürlich nicht ausgewiesen werden.

Asylsuchende können zunächst wegen eines umfassenden GG - Schutzes gar nicht weggeschickt werden. Unter bestimmten (und sehr umstrittenen) Umständen werden sie abgeschoben

Deportiert: wird nach geltendem Recht überhaupt niemand.
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Kojo no Tsuki (25.01.2010)
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